Gebäudecheck

Bei älteren Gebäuden muss stets mit Schadstoffen gerechnet werden. Darum fordern die Gebäudestandards Minergie-ECO und SNBS bei Sanierungen, Erneuerungen und Rückbauvorhaben einen Gebäudecheck, der bei allen Gebäuden mit Baujahr vor 1990 zur Anwendung kommt.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Schadstoffanalyse nur bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit Baujahr vor 1990. Ein Entsorgungskonzept wird vom Gesetz gefordert, wenn Schadstoffe vorhanden sind oder mehr als 200 m³ Bauabfälle anfallen (inkl. Aushubmaterial).

Das vorliegende Dokument Gebäudecheck ecobau fordert darüber hinaus auch bei nicht bewilligungspflichtigen Projekten eine Schadstoffabklärung analog VVEA, und will die Wiederverwendung von Bauteilen und eine hohe Verwertungsrate fördern.

Im Anhang findet sich überdies ein beispielhaftes Inhaltsverzeichnis für einen Musterberichts zur Schadstoffermittlung und Entsorgung, ergänzt um die Wiederverwendung von Bauteilen. Dieses kann als Nachweis für das Minergie-ECO-Ausschlussvorgabe «Schadstoffe in Gebäuden», respektive beim SNBS genutzt werden.

Der Gebäudecheck ecobau ersetzt die Empfehlung «Gesundheitsgefährdende Stoffe in bestehenden Gebäuden und bei Gebäudesanierungen (Gebäudecheck in Bauten mit Baujahr vor 1990)» aus dem Jahr 2013, sowie den «Musterbericht Gebäudecheck 2013».

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