ecoBKP 2024


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Material/Prozess Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoBKP 421: Gartenarbeiten

Allgemeines

Einbezug der Nutzenden

Die Nutzenden werden bereits während der Erarbeitung des Umgebungskonzepts einbezogen und es werden Flächen eingerichtet, welche die Interaktion der Nutzenden mit der Umgebung erlauben (Beobachtungsstellen, Urban Gardening, Kompostierplätze etc.).

Naturnahe Gärten werden oft als verwildert angesehen. Zur Erhöhung der Akzeptanz ist der Einbezug der Nutzenden wichtig.

Pflege und Unterhalt

Es wird ein Pflegekonzept erarbeitet, welches die differenzierte, fachgerechte Pflege der unterschiedlichen Grünflächen gewährleistet.
Für die Umsetzung werden langfristige Verträge mit qualifizierten Unternehmen abgeschlossen oder die Umsetzung erfolgt mit eigenem, geschultem Personal.

Um die Artenvielfalt zu erhalten oder zu fördern ist ein regelmässiger Unterhalt notwendig.

Holzauswahl

1. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit Nachweis Label Schweizer Holz, FSC- bzw. PEFC-Label oder gleichwertigem Label.

2. Priorität: Hölzer und Holzwerkstoffe europäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

nicht empfohlen: Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft ohne Nachweis einer nachhaltigen Produktion.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten.
Kontrolle der Vorgaben mittels Zertifikaten (CoC bis zum Lieferanten des Verarbeiters) oder Nachweis ecoProdukt und auftragsbezogenen Lieferscheinen.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 210.06

Betonwahl

Sofern technisch machbar ist Beton mit Recycling-Gesteinskörnung einzusetzen.

Die Verfügbarkeit von RC-Beton ist vorgängig abzuklären.

Zementwahl

1. Priorität: CEM II/B-LL, CEM III/B.

2. Priorität: CEM II/A, CEM III/A, ZN/D.

Für Konstruktionsbeton, Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton.
CEM II/B-LL benötigt für die Herstellung weniger Graue Energie und verursacht geringere Treibhausgasemissionen als CEM II/A. Das gleiche gilt für CEM III/B im Vergleich zu CEM III/A.
Bezüglich Grauer Energie weisen CEM II/A und CEM II/B-LL Vorteile gegenüber den CEM III-Arten und ZN/D auf. Demgegenüber verursachen die Zemente CEM III und ZN/D aufgrund des tiefen Portlandzementklinkeranteils niedrigere Treibhausgasemissionen. Betone mit CEM III besitzen jedoch eine geringere Frühfestigkeit (längere Ausschalzeiten) und entwickeln weniger Wärme beim Abbinden (eingeschränkter Einsatz bei tiefen Temperaturen).

Vorgabe Minergie-ECO 210.040

Der Einfluss der Zementwahl auf die Betonökobilanz kann mit dem Betonsortenrechner berechnet werden.

Problempflanzenbekämpfung

Auf dem gesamten Areal werden keine Pflanzenschutzmittel (Biozide, Herbizide) eingesetzt.
Gehölzsämlinge, krautige Pflanzen mit invasivem Potential (z.B. Goldrute, einjähriges Berufskraut, Riesen-Bärenklau etc.) und stark ausläufer- bzw. rhizombildende Pflanzen (z.B. Japanischer Knöterich) werden 1 bis 2-mal jährlich von Hand entfernt.

Gemäss ChemRRV ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Dächern, Terrassen und Wegen verboten.

Wiederverwendung von Materialien

Bei der Gestaltung der Umgebung sind Materialien soweit möglich vor Ort wieder zu verwenden. Neue Materialien sind nur zuzuführen, wenn dies unvermeidbar ist.
Muss Material abtransportiert werden, so ist dieses nach Möglichkeit wieder zu verwenden.

Bodenbörsen existieren in vielen Kantonen. Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Zertifizierung von Anlagen

Eine Zertifizierung mit dem Label „Naturpark“ der Stiftung Natur&Wirtschaft ist anzustreben.

Mindestanforderungen (ökologische Qualität, Freiflächen etc.):

Befestigte Flächen und bauliche Elemente

Befestigte Flächen

1. Priorität: Wassergebundene Beläge, Schotter- und Kiesrasen, "weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Schweiz, Betonplatten, Holzbelag, Holzpflästerung.

2. Priorität: "Weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Europa, "harte" Natursteine (z.B. Granit, Gneis, Porphyr) mit Herkunft Schweiz und Europa, Verbund-/Pflastersteine aus Beton, Rasengittersteine, Klinkersteine.

Sitzplätze, Gehwege, Parkplätze u.a. sind möglichst wasserdurchlässig zu gestalten. Platten und Steine sind in Splitt oder Kies zu verlegen (ungebundene Bauweise), Fugen sind offen zu lassen oder mit Sand auszufugen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Keramikplatten und Asphaltbeläge weisen eine deutlich höhere Graue Energie auf.

Sichtschutz, Sichtschutzwände

1. Priorität: Hecke, Holzwand aus Brettern oder Palisaden, "weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Schweiz, Gitter Edelstahl oder Stahl blank mit Bepflanzung.

2. Priorität: "Weiche" Natursteine (z.B. Kalkstein, Sandstein, Travertin) mit Herkunft Europa, "harte" Natursteine (z.B. Granit, Gneis, Porphyr) mit Herkunft Schweiz, Wand aus Betonlamellen.

Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.
Ganzmetall- oder Kunststoffwände weisen eine höhere Graue Energie auf.

Lärmschutz

1. Priorität: Holzelemente (gehalten von Stahlstützen), Kalksandsteinmauer 17.5 cm.

2. Priorität: Massivbetonwand 18 cm, Glaselemente (VSG-Glas 2x8 mm) oder Porenbetonelemente (gehalten von Stahlstützen).

Auch mittels Terraingestaltung kann die Lärmbelastung reduziert werden.
Die Begrünung von Lärmschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Steinkörbe werden nicht empfohlen, weil die Verzinkung zu einer Bodenbelastung führt.

Stützmauern

1. Priorität: Naturstein-Trockenmauer, Winkelplatte 15 cm, Löffelstein aus Beton (Tiefe 40-50 cm).

2. Priorität: Betonschwelle 20 cm, Spaltstein 19 cm.

Steinkörbe werden nicht empfohlen, weil die Verzinkung zu einer Bodenbelastung führt.
Die Begrünung von Sichtschutzwänden ist aus ökologischer Sicht zu begrüssen.
Herkunft Natursteine: Schweiz oder Europa, sofern die maximale Transportdistanz weniger als ca. 500 km (Wegstrecke) ab der Schweizer Grenze beträgt.

Kinderspielplätze

Kinderspielplätze werden naturnah gestaltet. Die Spielgeräte bestehen grösstenteils aus nachwachsenden Rohstoffen.

Spielgeräte aus Holz werden oft mit Bioziden behandelt. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist in solchen Fällen abzuklären.

Entwässerungsrinnen

1. Priorität: Betonrinne mit Gusszarge, Kunststoffrinne.

2. Priorität: Betonrinne mit Chromstahlzarge, Polymerbetonrinne mit Gusszarge.

Nicht empfohlen sind Rinnen mit verzinkter Stahlzarge, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Abdeckungen für Entwässerungsrinnen

1. Priorität: Guss, Kunststoff (nur bis Belastungsklasse B).

2. Priorität: Chromstahl.

Nicht empfohlen sind Abdeckungen aus verzinktem Stahl, da die Zinkemissionen das Wasser belasten können.

Wasserhaushalt

Versickerung

Unverschmutztes Meteorwasser ist wenn möglich vor Ort über eine belebte Bodenschicht versickern zu lassen.

Z. B. Versickerungsmulde, Versickerung über die Schulter.

Retention

Im Rahmen des Entwässerungskonzepts sind Massnahmen zu treffen, das Regenwasser vor Ort zurückzuhalten (z.B. nicht abgedichtete Retentionsmulden, Feuchtbiotope, Retention in der Sauberwasserleitung, Regenwassernutzung, begrünte Dächer).

Flora und Fauna

Naturinventar

Die bestehenden Naturwerte (Naturinventar) sind durch eine Fachperson zu erheben und die Potentiale abzuklären. Folgende Themenfelder sind dabei zu berücksichtigen: Bodenbeschaffenheit, Vegetation/Baumbestand/invasive Neophyten, Habitate von Tier- und Pflanzenarten (insbes. von geschützten bzw. bedrohten Arten), Vernetzungen, Gewässerschutz, Altlasten, Erosion, Pflegezustand. Zu betrachten sind das eigene Grundstück und die nähere Umgebung.

Ein Naturinventar dient zum Aufzeigen des Bestands an naturnahen Lebensräumen und Objekten sowie von Defiziten und stellt die Grundlage zur Erarbeitung eines Umgebungs- und Schutzkonzepts dar. Zudem erlaubt es Rückschlüsse auf die Entwicklung von Tier- und Pflanzenarten.

Renaturierung, ökologischer Ausgleich

Wenig naturnahe Flächen (Parkplätze, Lagerplätze, Strassen, eingedolte Gewässer, Wasserbecken etc.) werden renaturiert und undurchlässige Belagsflächen entfernt.
Nach Umsetzung der Baumassnahme soll mindestens ein gleich hoher Naturwert resultieren wie vor der Massnahme.

Durch die Renaturierung können die Biodiversität erhöht und das Mikroklima wesentlich verbessert werden.
Mit Massnahmen des ökologischen Ausgleichs können negative Auswirkungen eines Bauvorhabens (z.B. Überbauung von Grünflächen) durch Aufwertung von anderen Flächen (z.B. Pflanzen von Hecken) ausgeglichen oder gar überkompensiert werden.

Lebensräume

Unterschiedliche artenreiche und ökologisch wertvolle Lebensräume schaffen; z.B. Wald, Baumgruppen, Hochstammobstgärten, humusarme Freiflächen, kiesige Ruderal- oder Brachflächen, Wildblumenwiesen, Feuchtwiesen, Hecken, Staudenflure und Krautsäume, Feuchtbiotope (Tümpel, Kleingewässer, Feuchtzone), Haufen aus Natursteinen oder Totholz, Trockenmauern, begrünte Zäune und Mauern.

Massnahmen für die Schaffung von Lebensräumen: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb:

Ökologische Vernetzung

In der Umgebungsgestaltung werden Vernetzungskorridore und Trittsteinbiotope (auf Basis des Inventars) geschaffen. Dies können z.B. Kleintierdurchlässe, Steinhaufen, Habitatbäume oder Totholzinseln sein.

Viele Tierarten können nur kurze Strecken überwinden. Hindernisarme, geeignet ausgestaltete Korridore oder Trittsteinbiotope ermöglichen es solchen Arten, sich (wieder) auszubreiten.
Habitatbaum/Altholzinsel: Ungenutzter, grösserer lebender Baum (>40 cm Durchmesser) bzw. Baumgruppe, die ihren ganzen natürlichen Lebenszyklus bis zum Zerfall durchläuft.

Bepflanzung

1. Priorität: Einheimische standortgerechte Arten (wenn möglich regionale Typen verwenden).

2. Priorität: Standortgerechte Arten.

nicht empfohlen: Invasive Neophyten gemäss Schwarzer Liste (z.B. Goldrute, japanischer Stauden-Knöterich, japanisches Geissblatt, Sommerflieder, Riesen-Bärenklau etc.).

Pflanzenliste mit Bäumen und Sträuchern: Heft 4 „Umgebung“ aus der Reihe Ökologie am Bau des vrb.
Gemäss eidg. Freisetzungsverordnung (FrSV) dürfen invasive Neophyten nicht unkontrolliert verbreitet werden.
Liste der invasiven gebietsfremden Arten der
Schweiz:

Dach- und Fassadenbegrünung

Geeignete Dach- und Fassadenflächen werden begrünt und gleichzeitig Kleinstrukturen für Tiere geschaffen.

Dachbegrünungen lassen sich mit Solaranlagen kombinieren. Es gibt verschiedene Typen der Fassadenbegrünung; bezüglich Erstellung und Unterhalt sind bodengebundene Begrünungen (z.B. mit Rankgerüsten oder Seilsystemen) vorteilhaft.

Bodengebundene Fassadenbegrünungs-systeme

1. Priorität: Holzroste, rahmenlose Systeme aus CNS-Netzen.

2. Priorität: Rahmenlose Systeme mit CNS-Seilen und CNS-Konsolen, Roste aus glasfaserverstärktem Kunststoff.

Fassadengebundene Begrünungssysteme

1. Priorität: Substratlose Systeme aus Kunstfasergewebe auf Chromstahl-Blechprofilen.

2. Priorität: Systeme mit substratgefüllten Kunststoffbehältern auf Chromstahl-Blechprofilen.

Nisthilfen

Es werden geeignete Nisthilfen für verschiedene Tierarten (z.B. Insekten, Vögel, Fledermäuse, Bilche) geschaffen.

Nisthilfen erleichtern den Tierarten die Ansiedlung. Sie müssen exakt auf die Bedürfnisse der entsprechenden Tierart abgestimmt sein.

Vermeidung von Tierfallen

Roste von Licht- und Lüftungsschächten sind mit einem Gitternetz (Maschenweite max. 5 mm) zum Schutz von Tieren abzudecken.
Zu vermeiden sind frei stehende Glasscheiben (Windschutz, Brüstungen etc.), grossflächige Eckverglasungen und Bepflanzungen vor grossflächigen Verglasungen, da diese besonders oft zu Kollisionen von Vögeln führen.

Merkblatt Koordinationsstelle für Amphibien- u. Reptilienschutz CH:

Gefährdung abklären und allenfalls Massnahmen gemäss Merkblatt „Vögel und Glas“ oder Minergie-ECO Checkliste "tierfreundliche Gestaltung" Abschnitt "Vögel und Glas" treffen.

Lichtemissionen

Die Beleuchtung ist so zu planen, dass Licht nur dorthin gelangt, wo es einen funktionalen Zweck erfüllt. Beleuchtungsdauer und Lichtstärke sind auf das funktional Notwendige reduzieren, Beleuchtungszeiten sind den saisonalen Gegebenheiten anpassen, in Naturschutzgebieten und ökologisch empfindlichen Landschaftsräumen ist möglichst auf künstliche Beleuchtung verzichten.
Die Vorgaben der SIA-Norm 491 sind bei der Planung und dem Bau von Beleuchtungsanlagen zu berücksichtigen.

Unnötige Lichtemissionen aus Beleuchtungsanlagen führen zur Beeinträchtigung von Ökosystemen, zum Tod von Tieren und zu Umweltbelastung (Stromverbrauch).

Schutz von Naturwerten

Die im Inventar festgestellten bestehenden Naturwerte sowie Habitate von Pflanzen und Tieren werden mit geeigneten Massnahmen geschützt.
Vor der Fällung von Bäumen ist abzuklären, ob Fällungsverbote bestehen oder eine Bewilligung erforderlich ist.
Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus 2 Meter) ist vor Baubeginn entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen oder der Boden und der Baumstamm mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden und, falls sie unumgänglich sind, von Fachpersonen zu begleiten.
Bei Bäumen im Bereich von nicht oder wenig sickerfähigen Belägen ist sicherzustellen, dass kein tausalzhaltiges Wasser in den Wurzelbereich gelangen kann.

Innerhalb der Abschrankungen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Wiederverwendung, Verwertung, Entsorgung.

Baustelleneinrichtung

Installationsplanung (Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Baulärm).

Baugrubenaushub

Bodenschutz, Maschineneinsatz, Erdarbeiten, Verwertung/Entsorgung.

Baumeisterarbeiten

Betonzusatzmittel, Schalung.

Montagebau in Stahl

Stahlteile, Korrosionsschutz.

Montagebau in Holz

Holzschutz und Holzauswahl.

Bedachungsarbeiten

Dachbegrünungen