ecoDevis 2024



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ecoDevis 237: Kanalisationen und Entwässerungen

Allgemeine Anforderungen

Hinweise zum NPK

Die nachfolgenden Anforderungen können mit Unterabschnitt 080 des NPK 237 in das Leistungsverzeichnis übernommen werden.

Betonzusatzmittel

Es sind nur Betonzusatzmittel mit dem FSHBZ-Gütesiegel zugelassen.

Mörtel, Kleber und Fugendichtungen

Mörtel, Kleber und Fugendichtungen sind mit wasserverdünnbaren Materialien oder solchen ohne Lösemittel (max. 1%) auszuführen.

Anstriche, Imprägnierungen und Beschichtungen

Anstriche, Imprägnierungen und Beschichtungen müssen wasserverdünnbar sein oder dürfen max. % 1 Lösemittel enthalten.

Materialvorgaben

237.1
Abwasserrohre bis DN 200

1. Priorität: PE-Rohre SN 2, PP-Rohre SN4/SN 8, Steinzeugrohre.

2. Priorität: PE-Rohre SN 4, PP-Rohre SN 12/SN 16, PVC-U-Kompaktrohre SN 2/SN 4 mit Calcium-/Zink-Stabilisator (teilweise auch mit organischen Stabilisatoren).

Gussrohre beinhalten wesentlich mehr Graue Energie als solche aus andern Materialien.

237.2
Abwasserrohre ab DN 250

1. Priorität: Betonrohre unbewehrt und bewehrt.

2. Priorität: PE-Rohre SN 2, PP-Rohre SN 4/SN 8, Steinzeugrohre.

Gussrohre beinhalten wesentlich mehr Graue Energie als solche aus andern Materialien.

237.3
Rohrumhüllungen und Auffüllungen

1. Priorität: Aushubmaterial, rezykierte Gesteinskörnungen, Recyclingbeton.

Zusätzliche Hinweise

Abgrenzung

Von den Leistungen im NPK 237 wurden die unter Materialvorgaben aufgeführten Verwendungszwecke nach ökologischen Kriterien beurteilt (s. Methodik Baumaterialien ecobau). Die weiteren im NPK 237 vorhandenen Leistungen sind entweder ökologisch von geringer Bedeutung oder weisen keine Materialvarianten auf, weshalb sie nicht beurteilt wurden.