ecoBKP 2024


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Material/Prozess Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoBKP 112: Abbrüche / Rückbau / Entsorgung

Allgemeines

Schadstoffe in Gebäuden

Bei Gebäuden bzw. Gebäudeteilen mit Baujahr vor 1990 muss vor Beginn von grösseren Abbruch- oder Demontagearbeiten eine geeignete Fachperson in sämtlichen Räumen eine Gebäudevoruntersuchung gemäss ecobau Empfehlung Gebäudecheck durchführen.
Geeignete Fachpersonen müssen auf der Liste der Asbest-Diagnostiker des Forums Asbest Schweiz (FACH) aufgeführt sein.

nicht empfohlen: keine Voruntersuchung bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990.

Gem. VVEA ist eine Voruntersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
Das Vorgehen und die Dokumentation sind in der ecobau Empfehlung Gebäudecheck beschrieben.
Eine Liste mit Firmen und Fachstellen, welche Beratungen und Planungen vornehmen, ist auf der Website des FACH verfügbar. In einigen Kantonen bestehen Listen entsprechender Experten.
Detaillierte Infos zum Umgang mit Schadstoffen sind auf der Website Polludoc verfügbar.

Ausschlussvorgabe Minergie-ECO 120.010

Potentialanalyse für die Wiederverwendung von Materialien und Bauteilen

Ab einem Rückbauvolumen von 100m3 wird die Durchführung einer Potenzialanalyse zirkuläres Bauen ecobau empfohlen. Mittels der Potentialanalyse werden die bestehenden Bauteile und Baumaterialien des Bauprojekts auf ihre Kreislauffähigkeit hin untersucht und möglichst vollständig weiter im Kreislauf gehalten.

Es wird empfohlen, die Schadstoffanalyse und die Bauteilwiederverwendung zu koordinieren. Da die Entscheide für die Umsetzung der Wiederverwendung zusätzliche Planungsschritte und Anpassung in der Baulogistik nötig machen, ist die Terminplanung darauf abzustimmen.

Abfalltrennung

Bei grösseren Vorhaben ist ein Abbruch- und Rückbaukonzept nach SIA-Empfehlung 430 zu erarbeiten, das die Materialien des Abbruchobjektes nach Abfallkategorien erfasst und die erforderlichen Massnahmen gem. Umweltschutzgesetzgebung auflistet.
Die Abfälle sind bereits auf der Baustelle zu trennen (Mehrmuldenkonzept, ausser bei Kleinstvorhaben). Verwertbares Material ist separat zu sammeln.

Für die Optimierung der Stoffflüsse kann der Rückbau zusätzlich durch eine Fachperson begleitet werden.

Wiederverwendung, Verwertung, Entsorgung

Wiederverwendung von Materialien und Bauteilen

Bei der Planung eines Abbruchs oder Umbaus sind die wieder verwendbaren Materialien und Bauteile rechtzeitig zu identifizieren, deren Wiederverwendung vor Ort einzuplanen oder diese weiter zu vermitteln (z.B. über Bauteilbörse). Bei historisch wertvollen Bauteilen ist die Denkmalpflege zu informieren.

Besonders geeignet: Holzbalken, Stahlträger, Treppen, Geländer, Küchen, Sanitärapparate, Fenster, Türen, Massivholzparkett.

Verwertung von Materialien und Bauteilen

Rücknahmesysteme (Branchenlösungen) existieren für PVC-Bodenbeläge, Kunststoff-Dachbahnen aus PVC oder Polyolefinen und Verschnitt von EPS-Dämmungen. Für PVC-Fenster, Mineralfaserdämmstoffe, Gipskarton- und Vollgipsplatten bieten die grossen Schweizer Hersteller das Recycling an.

Das als Flammschutzmittel in EPS und XPS verwendete HBCD ist seit August 2015 verboten. Deshalb können HBCD-haltige EPS-Dämmungen aus dem Rückbau nicht mehr rezykliert werden. Für Verschnitt von Baustellen ist das Recycling weiterhin möglich.

Ausbauasphalt, Mauerabbruch, Betonabbruch, Ziegel, Faserzement, Mischabbruch

Verwertung in Anlagen für mineralische Recyclingbaustoffe (Recycling-Kies, Recycling-Beton, Recycling-Belag etc.).

Abbruchgut darf nicht mit Sonderabfall vermischt sein.
Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Holz, Holzwerkstoffe, etc.

Thermische Nutzung von nicht anderweitig verwertbaren, brennbaren Baustoffen in Zementwerken, Altholz- oder Kehrichtverbrennungsanlagen.

Druckimprägnierte Hölzer siehe schadstoffhaltige Bauteile.
Für einige mineralisch gebundene Holzwerkstoffe gibt es keinen der VVEA entsprechenden Entsorgungsweg.
Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Metallbauteile aller Art (Profile, Träger, Leitungsrohre, Armaturen)

Verwertung über Bauteilbörsen oder Baustoffhandel.

Adressen von Verwertungs- und Entsorgungsbetrieben:

Schadstoffhaltige Bauteile (nicht abschliessend)

Anlagen mit halogenierten Arbeitsmitteln

Kühlschränke, Wärmepumpen, Wärmepumpen-Tumbler, Kältemaschinen etc. können halogenierte Kohlenwasserstoffe (FCKW, HFCKW, FKW, HFKW) als Arbeitsmittel enthalten. Während Ausbau und Transport sind Beschädigungen unbedingt zu vermeiden, die Zwischenlagerung hat kontrolliert zu erfolgen (Vermeidung des Diebstahls von Verdichtern). Anlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen sind durch spezialisierte Unternehmen gemäss ChemRRV fachgerecht zu entsorgen. Für Haushaltgeräte besteht gegenüber Endverbrauchern eine Rücknahmepflicht des Fachhandels gemäss VREG.

Halogenierte Kohlenwasserstoffe sind starke Treibhausgase und können einen Abbau der Ozonschicht bewirken. FCKW- und HFCKW-haltige Produkte sind seit dem Jahr 2000 verboten.

EPS- und XPS-Dämmstoffe mit HBCD als Flammschutzmittel

Verbrennung in einer KVA.

Das umweltbelastende Flammschutzmittel HBCD ist seit August 2015 verboten. Deshalb können HBCD-haltige Polystyroldämmungen nicht mehr rezykliert werden.

Kunststoffschäume und Dämmstoffe aus PU oder XPS mit halogenierten Treibmitteln (FCKW, HFCKW)

Material möglichst zerstörungsfrei ausbauen, separat sammeln und einer KVA zuführen.
Da es im verbauten Zustand keine Unterscheidungsmerkmale zwischen Schaumstoffen mit halogenierten Treibmitteln und solchen ohne gibt, sind alle PU- oder XPS-Schaumstoffe auf diesem Weg zu entsorgen.

Halogenierte Treibmittel sind starke Treibhausgase und können einen Abbau der Ozonschicht bewirken. FCKW- und HFCKW-haltige Produkte sind seit dem Jahr 2000 verboten.

Leuchten mit Fluoreszenzröhren

Leuchten mit Fluoreszenzröhren ("Neon-Röhren") enthalten häufig PCB-haltige Kondensatoren. Die Fluoreszenzröhren enthalten Quecksilber. Leuchten und FL-Röhren sind über das Rücknahmesystem der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS zu entsorgen.

PCB-haltige Kondensatoren wurden in den Leuchten bis ca. 1988 verbaut.

Schmier- und Betriebsstoffe

Anlagen und Geräte wie Produktions- oder Löschanlagen, welche Sonderabfälle oder Problemstoffe enthalten (Maschinen-, Getriebe-, Hydraulik-, Dieselöl, Halon, Freon etc.), müssen nach VeVA entsorgt werden.

Teerhaltiger Ausbauasphalt

Verwertung und Entsorgung gemäss BAFU-Empfehlung Entsorgung von teerhaltigem Ausbauasphalt.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Baustelleneinrichtung

Luftreinhaltung (Baumaschinen und Geräte; Transporte), Baulärm.

Baugrubenaushub

Verwertung/Entsorgung (sauberer und verschmutzter Boden).

Fenster und Aussentüren

Verwertung/Entsorgung (Fenster, Verglasungen, Aussentüren etc.).

Bedachungsarbeiten

Verwertung/Entsorgung (Dichtungsbahnen, Bitumen-Gemische, Gussasphalt etc.).

Spez. Dichtungen und Dämmungen

Verwertung/Entsorgung (Fugen- und Kittmassen, Reste von Voranstrichen etc.).

Fassadenputze

Verwertung/Entsorgung (Dämmstoffe aus Kunststoff, Mineralfasern, Schaumglas).

Äussere Oberflächenbeh.

Verwertung/Entsorgung (Malerei- und Lackabfälle, Farbschlamm, Gebinde etc.).

Elektroanlagen

Verwertung/Entsorgung (Drähte und Kabel, Haushaltgeräte, Entladungslampen etc.).

Heizungsanlagen

Verwertung/Entsorgung (Wärmepumpen, Ausmauerungen, Öltanks etc.).

Lüftungs- und Klimaanlagen

Verwertung/Entsorgung (Lüftungsapparate und Klimageräte, Luftfilter).

Sanitäranlagen

Verwertung/Entsorgung (Rohre, Waschbecken und Badewannen, Armaturen, Boiler etc.).

Gipserarbeiten

Verwertung/Entsorgung (Gipsprodukte).

Bodenbeläge

Verwertung/Entsorgung (Beläge aus PVC, Polyolefinen, Synthesekautschuk, Teppich, Linoleum etc.; asbesthaltige Bodenbeläge).

ecoBKP 130: Gemeinsame Baustelleneinrichtung

Installationsplanung

Gewässerschutz

Zum Schutz des Grundwassers und der Gewässer gegen Verunreinigung sind die vom kantonalen Amt für Gewässerschutz festgelegten Vorschriften einzuhalten und die SIA-Empfehlung 431 zu beachten.

Beispiel: Merkblatt "Bauten und Anlagen" Kanton Luzern.

Baulärm

Zur Begrenzung des Baulärms sind bauliche und betriebliche Massnahmen festzulegen, die bei der Planung, Projektierung, Ausschreibung und Ausführung zu berücksichtigen sind. Grundlagen für ein lärmarmes Baumanagement sind in der Baulärm-Richtlinie umschrieben.

Die Checkliste der Richtlinie listet viele lärmmindernde Massnahmen auf. Die Verbindlichkeit der Massnahmen ist kantonal geregelt.

Bodenschutz

Für einen angemessenen Bodenschutz sind folgende Massnahmen vor Aufnahme des Baustellenbetriebs zu ergreifen:
Bodeneigenschaften erfassen (Mächtigkeit von Ober- und Unterboden, Schadstoffbelastung, Rhizome invasiver Neophyten etc.), geeignete Flächen für Zwischenlagerung (nach Schichten getrennt) ausscheiden, Bodenabtrag auf die Flächen von Aushub- und Erdarbeiten beschränken, Terminplan unter Berücksichtigung von Schlechtwetterszenarien ausarbeiten, Bodenschutz bei Fahr- und Lagerflächen sowie Ableitung des Oberflächen- und Sickerwassers planen, unbearbeitete Flächen abschranken, freigelegte Bodenflächen begrünen.

Für Vorhaben in empfindlichen Gebieten oder für grosse Baustellen (Richtgrösse >5000 m2 Bodenfläche) empfiehlt es sich, falls durch Bauauflagen nicht anders gefordert, eine/n anerkannte/n bodenkundliche Baubegleiter/in beizuziehen. Zudem sind die kantonalen Vorschriften zu beachten. Liste der Fachpersonen:

Baumschutz

Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus 2 Meter) ist vor der Bauinstallation entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen oder der Boden und der Baumstamm mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden oder, falls sie unumgänglich sind, von Fachpersonen zu begleiten. Mit Zement oder anderen Stoffen belastete Wässer sind vom Wurzelbereich fernzuhalten.

Im Bereich von Bäumen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden.

Fahrflächen, Lagerplätze

Um die Verschmutzung bzw. Verdichtung des Bodens im Bereich von Fahrflächen und Lagerplätzen zu verhindern, sind diese mit geeigneten Mitteln zu befestigen. Die Massnahmen sind auf den Bodentyp abzustimmen. Auf einen Bodenabtrag unter Fahr- und Lagerflächen ist zu verzichten.

z.B. Trennvlies direkt auf gewachsenen Boden verlegt, Einkiesung mit RC-Kiessand P 0/45.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Grundsätze, Verwertung/Entsorgung von Baustoffen.

Aushub

Altlasten, Maschineneinsatz, Erdarbeiten, Bodendepots.