ecoBKP 2024


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Material/Prozess Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoBKP 130: Gemeinsame Baustelleneinrichtung

Installationsplanung

Gewässerschutz

Zum Schutz des Grundwassers und der Gewässer gegen Verunreinigung sind die vom kantonalen Amt für Gewässerschutz festgelegten Vorschriften einzuhalten und die SIA-Empfehlung 431 zu beachten.

Beispiel: Merkblatt "Bauten und Anlagen" Kanton Luzern.

Baulärm

Zur Begrenzung des Baulärms sind bauliche und betriebliche Massnahmen festzulegen, die bei der Planung, Projektierung, Ausschreibung und Ausführung zu berücksichtigen sind. Grundlagen für ein lärmarmes Baumanagement sind in der Baulärm-Richtlinie umschrieben.

Die Checkliste der Richtlinie listet viele lärmmindernde Massnahmen auf. Die Verbindlichkeit der Massnahmen ist kantonal geregelt.

Bodenschutz

Für einen angemessenen Bodenschutz sind folgende Massnahmen vor Aufnahme des Baustellenbetriebs zu ergreifen:
Bodeneigenschaften erfassen (Mächtigkeit von Ober- und Unterboden, Schadstoffbelastung, Rhizome invasiver Neophyten etc.), geeignete Flächen für Zwischenlagerung (nach Schichten getrennt) ausscheiden, Bodenabtrag auf die Flächen von Aushub- und Erdarbeiten beschränken, Terminplan unter Berücksichtigung von Schlechtwetterszenarien ausarbeiten, Bodenschutz bei Fahr- und Lagerflächen sowie Ableitung des Oberflächen- und Sickerwassers planen, unbearbeitete Flächen abschranken, freigelegte Bodenflächen begrünen.

Für Vorhaben in empfindlichen Gebieten oder für grosse Baustellen (Richtgrösse >5000 m2 Bodenfläche) empfiehlt es sich, falls durch Bauauflagen nicht anders gefordert, eine/n anerkannte/n bodenkundliche Baubegleiter/in beizuziehen. Zudem sind die kantonalen Vorschriften zu beachten. Liste der Fachpersonen:

Baumschutz

Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen (Radius der Baumkrone plus 2 Meter) ist vor der Bauinstallation entweder der ganze Bereich mit einem stabilen Bauzaun abzutrennen oder der Boden und der Baumstamm mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Grabarbeiten, Aufschüttungen oder das Befahren sind in diesem Bereich zu vermeiden oder, falls sie unumgänglich sind, von Fachpersonen zu begleiten. Mit Zement oder anderen Stoffen belastete Wässer sind vom Wurzelbereich fernzuhalten.

Im Bereich von Bäumen dürfen keine Güter gelagert oder Bauinstallationen errichtet werden.

Fahrflächen, Lagerplätze

Um die Verschmutzung bzw. Verdichtung des Bodens im Bereich von Fahrflächen und Lagerplätzen zu verhindern, sind diese mit geeigneten Mitteln zu befestigen. Die Massnahmen sind auf den Bodentyp abzustimmen. Auf einen Bodenabtrag unter Fahr- und Lagerflächen ist zu verzichten.

z.B. Trennvlies direkt auf gewachsenen Boden verlegt, Einkiesung mit RC-Kiessand P 0/45.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Abbrüche/Rückbau

Grundsätze, Verwertung/Entsorgung von Baustoffen.

Aushub

Altlasten, Maschineneinsatz, Erdarbeiten, Bodendepots.