ecoBKP 2024


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Material/Prozess Vorgaben Hinweise/Quellen

ecoBKP 201: Baugrubenaushub

Allgemeines

Planung und Ausschreibung

Die Planung der Baustellenerschliessung und des Installationsplatzes hat frühzeitig zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass eine möglichst kleine Bodenfläche beansprucht wird und die übrigen Flächen mit einem Zaun abgegrenzt werden.
Für die Erdarbeiten ist genügend Zeit einzuplanen, da Niederschläge und nasse Böden das Arbeiten verunmöglichen können.
Die Bauarbeiten sind so zu planen, dass sie mit möglichst wenigen und kurzen Fahrten realisiert werden können. Besonders bei umfangreichen Transporten ist diesem Punkt in Ausschreibung und Vergabe Gewicht zu verleihen.

Eine Vergabe mit alleinigem ökologischem Kriterium Transportdistanz ist gemäss VöB nicht zulässig. Bereits in der Ausschreibung müssen weitere Faktoren wie Emissionsklassen der Fahrzeuge (z.B. mindestens EURO 5) als Vergabekriterien definiert werden.

Belastete Böden und Altlasten

Bei Verdacht auf Belastung des Bodens mit Schadstoffen (z.B. Rebgelände, Familiengärten), Altlasten (z.B. Industrie-, Gewerbe- oder Bahnareale) oder Rhizomen invasiver Neophyten müssen Untersuchungen und allfällige Massnahmen in Absprache mit der kantonalen Fachstelle für Bodenschutz oder Altlasten durchgeführt werden.

Informationen zu belasteten Standorten sind den kantonalen GIS-Systemen zu entnehmen.
Je nach Belastung und Kanton muss eine anerkannte Fachperson beigezogen werden.
Mit Rhizomen (Wurzelstock) von invasiven Neophyten (Japanischer Staudenknöterich, Essigbaum etc.) kontaminierter Boden muss speziell behandelt werden, um die unerwünschte Ausbreitung zu vermeiden.

Gewässerschutz

Um die Gewässerbelastung durch Bodenpartikel (Sedimente, Erosion) zu verhindern, sind geeignete wasserbauliche Massnahmen zu planen.

z.B. Absetzbecken, Befestigung, Bermen etc.

SIA-Norm 431

Maschineneinsatz

Befahren des Bodens

Freigelegte Unterböden und wieder eingebaute Böden dürfen nicht befahren werden.
Das Befahren des Oberbodens ist nur zulässig für einzelne Fahrten, wenn der Boden trocken und genügend bewachsen ist.
Falls der Boden häufiger oder bei Nässe befahren wird, muss er mit geeigneten Mitteln geschützt werden (z.B. Baggermatratzen, Baupisten). Bereiche, die nicht befahren werden dürfen, müssen eingezäunt werden.
Nur wenn der Boden länger als ca. drei Jahre befahren werden muss oder verdichtungsempfindlich ist, darf der Oberboden abgetragen („abhumusiert“) werden.
Baupisten und Lagerplätze sollten aus Kiesgemisch 0/45 mit einer Dicke von 50 cm (nach dem Walzen) und einem direkt auf den bewachsenen Boden verlegten, geeigneten Trennvlies bestehen.

Oberboden: Humusschicht (dunkelbraun), Unterboden: darunter liegende Schicht (meist rötlich-braun).
Pflanzen verteilen mit den Wurzeln die Bodenpressung und schützen vor Verhärtung des Bodens.
Für Baupisten etc. kann allenfalls geeignetes Aushubmaterial oder RC-Kies verwendet werden.

Bodenfeuchte

Es darf nur auf und mit trockenen Böden gearbeitet werden. Vor jedem Maschineneinsatz und nach Witterungseinflüssen muss die Bodenfeuchtigkeit beurteilt werden, um die möglichen Arbeiten und die einsetzbaren Maschinen zu bestimmen. Die Resultate sind zu protokollieren.

Das Bearbeiten und Befahren nasser oder feuchter Böden führt zu irreversiblen Schäden.
Eine mögliche Methode zur Beurteilung der Bodenfeuchte ist die Fühlprobe: einen Erdbrocken zwischen den Fingern leicht zerdrücken. Lässt er sich kneten, ist der Boden zu nass (siehe Bild): nicht befahren oder bearbeiten.

Wahl der Maschinen und Fahrzeuge

Muss der Boden befahren werden, ist immer eine möglichst leichte Maschine einzusetzen.
Für Arbeiten mit dem Ober- und Unterboden sind Raupenbagger einzusetzen. Die Böden dürfen nur mit Raupenfahrzeugen mit einer Bodenpressung von weniger als 0.5 kg/cm2 befahren werden. Sollen ausnahmsweise andere Maschinen (Traxe, Kompaktlader, Radlader, Lastwagen etc.) eingesetzt werden, muss dies durch die Bauleitung bewilligt werden.

Luftreinhaltung (Baumaschinen und Geräte)

Zur Verminderung der Luftbelastung durch baustellenbedingte Schadstoffemissionen sind die Massnahmen der Baurichtlinie Luft zu berücksichtigen. Die dem Vorhaben entsprechende Massnahmenstufe (A, B) ist rechtzeitig vor Baubeginn festzulegen. Im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung sind die konkreten Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffe zu definieren.
Baumaschinen über 18 kW müssen entweder den Partikelemissionsgrenzwert einhalten oder mit einem LRV-konformen Partikelfilter ausgerüstet sein.

Neufahrzeuge müssen seit 1.10.2008 der Emissionsklasse EURO 5 und seit 1.1.2013 EURO 6 entsprechen. EURO 6 Fahrzeuge stossen gegenüber EURO 5 weniger als die Hälfte der Schadstoffe aus.
Partikelfilter müssen auf der BAFU-Partikelfilterliste aufgeführt sein.

Luftreinhaltung (Transportfahrzeuge)

Zur Begrenzung der Emissionen von Transportfahrzeugen sind im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung Vorgaben für den Bautransportverkehr festzulegen.

z.B. Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6, schwefelfreie Treibstoffe.

Transportdistanzen

Die maximale Transportdistanz für Aushubmaterialien sollte weniger als 20 km (Wegstrecke) betragen.

Die Transportdistanz hat vor allem bei Aushubvolumina über 200 m3, welche auf eine Deponie abgeführt werden, einen grossen Einfluss auf die Umweltbelastung.

Erdarbeiten

Bodenabtrag

Der Abtrag von Bodenmaterial hat streifenweise vom gewachsenen Boden oder von einer temporären Baupiste aus zu erfolgen.

Der verdichtungsempfindliche Unterboden darf keinesfalls befahren werden.

Bodendepots

Der Boden muss beim Schütten des Depots möglichst trocken sein. Oberboden, Unterboden und Untergrundmaterial müssen getrennt gelagert werden.
Oberbodendepots dürfen nach dem Absetzen nicht höher als 1.5 m, Unterbodendepots höchstens 2.5 m hoch sein (bei Bodenmaterial mit mehr als 30% Tongehalt max. 1.5 m). Sie werden auf ein direkt auf dem bewachsenen Boden verlegten Trennvlies geschüttet.
Das Bodendepot ist so anzulegen, dass das Regenwasser oberflächlich abfliessen und versickern kann. Es darf weder befahren noch als Lagerplatz verwendet werden und muss sofort nach der Schüttung begrünt werden.

Auf kurzfristige Depots (bis zu einem Jahr) eine einjährige Gründüngungsmischung (z.B. Phacelia, Alexandriner-, Perserklee), auf langfristige Depots eine winterharte Gründüngungsmischung (z.B. Luzerne-/ Kleegras) ansäen. Die Pflanzen schützen das Depot, verhindern die Auswaschung von Bodenbestandteilen und reduzieren den Bewuchs mit unerwünschten Pflanzenarten (invasive Neophyten).
Die Anwendung von Unkrautvertilgungsmitteln ist gemäss ChemRRV verboten.

Wiedereinbau von Boden

Der Untergrund muss vor dem Wiedereinbau aufgelockert und bei Bedarf mit einer Sickerschicht versehen werden, damit die Sickerfähigkeit des Untergrunds gewährleistet ist.
Unter- und Oberboden sind möglichst in einem Arbeitsgang einzubauen. Der wieder eingebaute Boden ist sofort zu begrünen.

Für Sickerschichten kann je nach Situation Recycling-Kiessand P verwendet werden.

Sauberkeitsschichten

Recycling-Kiessand oder Recycling-Beton aus Mischabbruchgranulat.

Die Verwendung von RC-Material ist nur ausserhalb Grundwasserschutzzonen zulässig, und es muss ein Mindestabstand zum Grundwasserspiegel von 2 Metern eingehalten werden.

Baugrubensicherungen

Spundwand auskragend, gespriesst oder verankert; Rühlwand auskragend, gespriesst oder verankert; Nagelwand.

Baugrubensicherungen enthalten sehr viel Graue Energie, weshalb geböschte Baugruben vorzuziehen sind.
Bohrpfahlwände und Schlitzwände belasten im Vergleich mit den in den Vorgaben erwähnten Varianten die Umwelt um ein Vielfaches.

Spezialfundationen

Tiefgründungen

Rüttelstopfsäule, vorgefertigter Betonpfahl, Mikrobohrpfahl.

Ortbetonbohrpfähle und Ortbetonverdrängungspfähle belasten die Umwelt gegenüber den in der Vorgabe erwähnten Varianten deutlich stärker.

Verwertung / Entsorgung

Sauberer Ober- und Unterboden

Verwendung nach folgenden Prioritäten (in absteigender Reihenfolge): Verwendung an Ort und Stelle, Verwendung auf einer anderen Baustelle, Einsatz für die Rekultivierung, bewilligte Zwischenlager, Deponie.

Verschmutzter Ober- undUnterboden

Entsorgung bzw. Aufbereitung gemäss den Angaben der kantonalen Fachstelle für Bodenschutz.

Weitere Vorgaben in anderen ecoBKP

Baustelleneinrichtung

Installationsplanung (Boden- und Gewässerschutz, Baulärm etc.).